EU-Sortenkatalog
Kurzdefinition
Der EU-Sortenkatalog ist das offizielle Verzeichnis der in der Europäischen Union zugelassenen Pflanzensorten, das für Nutzhanf die zertifizierten THC-armen Sorten festlegt.
Was ist der EU-Sortenkatalog?
Der EU-Sortenkatalog (offiziell: Gemeinsamer Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten) ist das offizielle Verzeichnis der in der Europäischen Union für den Anbau und das Inverkehrbringen zugelassenen Pflanzensorten. Für den Hanfanbau bestimmt er, welche Nutzhanfsorten legal angebaut werden dürfen, weil sie als THC-arm zertifiziert sind.
Nur Hanf, der aus einer im Katalog gelisteten Sorte und aus zertifiziertem Saatgut stammt, gilt in der EU als legaler Nutzhanf. Der Katalog ist damit ein zentraler Baustein der Hanf-Rechtslage.
Funktion und Bedeutung
Der Sortenkatalog erfüllt mehrere Aufgaben:
- Zulassungsfunktion: Er listet geprüfte Sorten, die definierte Anforderungen erfüllen.
- Abgrenzungsfunktion: Er trennt zertifizierten Nutzhanf von nicht zugelassenem Cannabis – ein wichtiger Aspekt im Verhältnis Hanf vs. Cannabis.
- Förderfähigkeit: In der EU-Agrarpolitik können nur Sorten aus dem Katalog förderfähig sein.
Zusammenhang mit dem THC-Grenzwert
Eine Sorte wird nur aufgenommen, wenn sie den geltenden THC-Grenzwert zuverlässig einhält:
| Zeitraum | Zulässiger THC-Gehalt der Sorte |
|---|---|
| bis 2022 | maximal 0,2 % |
| seit 2023 | maximal 0,3 % |
Die regelmäßige Kontrolle des THC-Gehalts der angebauten Pflanzen ist Voraussetzung dafür, dass eine Sorte gelistet bleibt.
Bedeutung für CBD-Produkte
Für den CBD-Markt ist der Katalog von praktischer Relevanz: Produkte, deren Ausgangshanf aus zugelassenen Sorten stammt, lassen sich leichter als rechtskonform belegen. Zusammen mit einer Laboranalyse (COA) ist die Verwendung gelisteter Sorten ein wichtiger Baustein für die Verkehrsfähigkeit eines Produkts.
Diese Einordnung ist allgemein gehalten und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Der Sortenkatalog wird laufend aktualisiert, und die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich ändern; im Einzelfall ist eine fachkundige Prüfung sinnvoll.
Quellen & Belege
- Europäische Kommission: Plant variety catalogues, databases & information systems — Offizielles Verzeichnis der in der EU vermarktbaren landwirtschaftlichen Pflanzensorten (Gemeinsamer Sortenkatalog).
- Europäische Kommission: Hemp – Anbau von Nutzhanf in der EU — Vorgaben zu zugelassenen Sorten und der THC-Obergrenze von 0,3 %.
- Verordnung (EU) 2021/2115: Strategieplan-Verordnung der GAP — Rechtlicher Rahmen für förderfähigen Nutzhanf.
Häufige Fragen
Was ist der EU-Sortenkatalog?
Ein amtliches Verzeichnis aller in der EU für den Anbau zugelassenen Pflanzensorten, einschließlich der erlaubten Nutzhanfsorten.
Warum ist er für Hanf wichtig?
Nur Hanf aus im Katalog gelisteten, THC-armen Sorten gilt als legaler Nutzhanf und ist förder- bzw. anbaufähig.
Welcher THC-Wert gilt für gelistete Sorten?
Die zugelassenen Sorten müssen den geltenden THC-Grenzwert einhalten – seit 2023 maximal 0,3 % im Feld.
Wo finde ich den Katalog?
Die Europäische Kommission veröffentlicht den Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten online.