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CBD-Supermarkt
Recht 2 Min. Lesezeit

EU-Sortenkatalog

Von der CBD-Supermarkt RedaktionAktualisiert 2026-06-14Wie wir prüfen

Kurzdefinition

Der EU-Sortenkatalog ist das offizielle Verzeichnis der in der Europäischen Union zugelassenen Pflanzensorten, das für Nutzhanf die zertifizierten THC-armen Sorten festlegt.

Was ist der EU-Sortenkatalog?

Der EU-Sortenkatalog (offiziell: Gemeinsamer Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten) ist das offizielle Verzeichnis der in der Europäischen Union für den Anbau und das Inverkehrbringen zugelassenen Pflanzensorten. Für den Hanfanbau bestimmt er, welche Nutzhanfsorten legal angebaut werden dürfen, weil sie als THC-arm zertifiziert sind.

Nur Hanf, der aus einer im Katalog gelisteten Sorte und aus zertifiziertem Saatgut stammt, gilt in der EU als legaler Nutzhanf. Der Katalog ist damit ein zentraler Baustein der Hanf-Rechtslage.

Funktion und Bedeutung

Der Sortenkatalog erfüllt mehrere Aufgaben:

  • Zulassungsfunktion: Er listet geprüfte Sorten, die definierte Anforderungen erfüllen.
  • Abgrenzungsfunktion: Er trennt zertifizierten Nutzhanf von nicht zugelassenem Cannabis – ein wichtiger Aspekt im Verhältnis Hanf vs. Cannabis.
  • Förderfähigkeit: In der EU-Agrarpolitik können nur Sorten aus dem Katalog förderfähig sein.

Zusammenhang mit dem THC-Grenzwert

Eine Sorte wird nur aufgenommen, wenn sie den geltenden THC-Grenzwert zuverlässig einhält:

Zeitraum Zulässiger THC-Gehalt der Sorte
bis 2022 maximal 0,2 %
seit 2023 maximal 0,3 %

Die regelmäßige Kontrolle des THC-Gehalts der angebauten Pflanzen ist Voraussetzung dafür, dass eine Sorte gelistet bleibt.

Bedeutung für CBD-Produkte

Für den CBD-Markt ist der Katalog von praktischer Relevanz: Produkte, deren Ausgangshanf aus zugelassenen Sorten stammt, lassen sich leichter als rechtskonform belegen. Zusammen mit einer Laboranalyse (COA) ist die Verwendung gelisteter Sorten ein wichtiger Baustein für die Verkehrsfähigkeit eines Produkts.

Diese Einordnung ist allgemein gehalten und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Der Sortenkatalog wird laufend aktualisiert, und die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich ändern; im Einzelfall ist eine fachkundige Prüfung sinnvoll.

Quellen & Belege

Häufige Fragen

Was ist der EU-Sortenkatalog?

Der EU-Sortenkatalog, offiziell Gemeinsamer Sortenkatalog fuer landwirtschaftliche Pflanzenarten, ist ein amtliches Verzeichnis aller in der Europaeischen Union fuer den Anbau und das Inverkehrbringen zugelassenen Pflanzensorten. Er wird von der Europaeischen Kommission gefuehrt und regelmaessig aktualisiert. Fuer Hanf legt er fest, welche THC-armen Sorten als zertifizierter Nutzhanf gelten duerfen. Nur Hanf aus gelisteten Sorten und zertifiziertem Saatgut gilt in der EU als legaler Nutzhanf.

Warum ist er für Hanf wichtig?

Der Sortenkatalog ist fuer den Hanfanbau von zentraler Bedeutung, weil nur Sorten aus dem Katalog in der EU rechtlich als Nutzhanf anerkannt und im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik foerderfaehig sind. Er trennt zertifizierten Nutzhanf mit niedrigem THC-Gehalt von nicht zugelassenem Cannabis und bildet damit einen wichtigen Baustein fuer die Rechtskonformitaet von Hanfprodukten. Auch fuer CBD-Erzeugnisse ist die Verwendung gelisteter Sorten ein nachweisbarer Hinweis auf einen rechtskonformen Ausgangsrohstoff. Die Rechtslage kann sich je nach Produktkategorie aendern.

Welcher THC-Wert gilt für gelistete Sorten?

Eine Sorte wird in den Katalog aufgenommen, wenn sie den geltenden THC-Grenzwert zuverlaessig einhaelt. Seit 2023 gilt fuer zugelassene Nutzhanfsorten eine Obergrenze von maximal 0,3 Prozent THC im Feld; zuvor lag dieser Wert bei 0,2 Prozent. Die regelmaesSige Kontrolle des THC-Gehalts der angebauten Pflanzen ist Voraussetzung dafuer, dass eine Sorte gelistet bleibt. Werden die Grenzwerte ueberschritten, kann eine Sorte aus dem Katalog gestrichen werden. Diese Einordnung ist allgemein und keine Rechtsberatung.

Wo finde ich den Katalog?

Die Europaeische Kommission veroeffentlicht den Gemeinsamen Sortenkatalog fuer landwirtschaftliche Pflanzenarten online ueber das Informationssystem fuer Pflanzensorten (CPVO und EU-Datenbanken). Der Katalog wird regelmaessig aktualisiert, um neu zugelassene oder gestrichene Sorten abzubilden. Fuer Hanf relevant ist insbesondere der Abschnitt zu Cannabis sativa. Die Kommission stellt den Katalog unter dem Bereich Pflanzensortenkataloge und Datenbanken kostenlos zur Verfuegung. Interessierte koennen dort aktuell gelistete Nutzhanfsorten einsehen und pruefen.

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