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Recht 2 Min. Lesezeit

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Von der CBD-Supermarkt RedaktionAktualisiert 2026-06-14Wie wir prüfen

Kurzdefinition

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist das deutsche Gesetz zur Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, das den Umgang mit kontrollierten Substanzen regelt.

Was regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln. Es legt fest, welche Stoffe als kontrollierte Substanzen gelten und unter welchen Voraussetzungen Herstellung, Handel, Erwerb, Abgabe und Besitz erlaubt, erlaubnispflichtig oder verboten sind.

Das Gesetz führt in mehreren Anlagen Listen verkehrsfähiger und nicht verkehrsfähiger Betäubungsmittel. Ziel ist der Schutz der Gesundheit und die Verhinderung von Missbrauch.

Cannabis und das BtMG bis 2024

Bis zum Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (KCanG) war Cannabis – einschließlich Marihuana und Haschisch – in den Anlagen des BtMG geführt. Der Umgang damit war außerhalb medizinischer Ausnahmen grundsätzlich verboten.

Eine wichtige Ausnahme bestand bereits für Nutzhanf: Pflanzen und Pflanzenteile aus zertifiziertem Saatgut, deren THC-Gehalt den zulässigen Wert nicht überschritt, waren unter bestimmten Bedingungen vom Verbot ausgenommen. Dies bildete die rechtliche Grundlage für den legalen Nutzhanfanbau.

Die Neuordnung durch das KCanG (2024)

Zum 1. April 2024 wurde Cannabis aus dem BtMG herausgelöst und in das neue Cannabisgesetz (KCanG) überführt. Seitdem gilt:

  • Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr im Sinne des BtMG.
  • Der private Eigenanbau und Besitz in festgelegten Mengen wurde für Erwachsene unter Auflagen entkriminalisiert.
  • Das BtMG regelt weiterhin zahlreiche andere kontrollierte Substanzen.

Bedeutung für CBD-Produkte

Für den CBD-Markt ist entscheidend, dass Cannabidiol (CBD) selbst nicht als Betäubungsmittel gelistet ist. Maßgeblich für die rechtliche Bewertung eines Produkts ist sein Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC):

  • Liegt der THC-Gehalt sehr niedrig und stammt das Produkt aus zugelassenem Nutzhanf, ist eine Einstufung als Betäubungsmittel in der Regel nicht einschlägig.
  • Überschreitet ein Produkt relevante THC-Mengen, können betäubungsmittelrechtliche Vorschriften greifen.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Einordnung und keine verbindliche Rechtsberatung. Die Rechtslage hat sich zuletzt deutlich verändert und kann weiter angepasst werden; im Einzelfall ist eine fachkundige Prüfung ratsam.

Quellen & Belege

Häufige Fragen

Fällt CBD unter das BtMG?

Cannabidiol (CBD) selbst ist im BtMG nicht als Betäubungsmittel gelistet und gilt daher nicht als kontrollierte Substanz im Sinne dieses Gesetzes. Entscheidend fuer die rechtliche Bewertung eines konkreten Produkts ist vielmehr dessen THC-Gehalt sowie die Herkunft aus zugelassenem Nutzhanf. Diese Einordnung ist allgemein gehalten und keine Rechtsberatung; die Rechtslage kann sich je nach Produktkategorie aendern.

Ist Cannabis seit 2024 noch im BtMG?

Nein. Mit dem Cannabisgesetz (KCanG), das zum 1. April 2024 in Kraft trat, wurde Cannabis aus dem Betaeubungsmittelgesetz herausgeloest und in einem eigenen Gesetz gesondert geregelt. Fuer Erwachsene ist seitdem unter Auflagen etwa der Besitz bestimmter Mengen entkriminalisiert. Das BtMG erfasst Cannabis damit nicht mehr unmittelbar, regelt aber weiterhin zahlreiche andere Substanzen.

Was regelt das BtMG heute noch?

Das Betaeubungsmittelgesetz regelt auch nach der Cannabis-Neuordnung 2024 weiterhin den Verkehr mit einer Vielzahl kontrollierter Substanzen, darunter Opiate, Kokain und viele synthetische Drogen. Es legt fest, welche Stoffe als Betaeubungsmittel gelten, unter welchen Voraussetzungen Herstellung und Handel erlaubt sind und welche Handlungen verboten bleiben. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der oeffentlichen Gesundheit.

Ist THC weiterhin kontrolliert?

Ja, isoliertes Tetrahydrocannabinol (THC) bleibt grundsaetzlich eine kontrollierte Substanz. Cannabis als Pflanze und Produkt wird seit April 2024 ueber das Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt, waehrend isoliertes THC weiterhin betaeubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterliegen kann. Die genaue Einordnung haengt vom Einzelfall ab; diese Darstellung ist keine verbindliche Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe